Abschleppen vom Parkplatz eines Supermarktes nicht kostengebunden, KG Berlin, Aktenzeichen: 13 U 31/10 - Urteil vom 07.01.2011

 

Wenn ein Kunde seinen Wagen länger als die auf Schildern gestattete Stunde auf dem Privatparkplatz eines Supermarktes parkt, dann kann der Inhaber des Supermarktes das Fahrzeug mit Abschleppkosten in Höhe von 219,50 Euro durch eine Drittfirma abschleppen lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts (KG) Berlin hervor, über das die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) berichten. Im vorliegenden Rechtsstreit hatte eine Abschleppfirma die Rückgabe des Fahrzeuges bzw. die Bekanntgabe des Fahrzeug-Standortes von einer Zahlung in Höhe der Abschleppkosten abhängig gemacht. Die Fahrzeuginhaberin argumentierte, dass der verlangte Betrag im Vergleich zu den "normalen" Abschleppkosten durch die Polizei deutlich überhöht und eine Zurückbehaltung des Autos ohnehin nicht gerechtfertigt sei.

Mit dieser Argumentation blieb die Frau in beiden Instanzen erfolglos. Bei Bemessung des verlangten Entgeltes, so das KG, dürfe der Grundstücksbesitzer neben den reinen Abschleppkosten auch Begleittätigkeiten wie die Suche nach dem Fahrer oder die Beweissicherung berücksichtigen.

(Quelle: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V.)

 

 

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