Arzhaftung - ärztlicher Behandlungsfehler
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Der Bereich der Arzthaftung / des Arzthaftungsrechts umfasst insbesondere folgende Themengebiete:
● Beratung und Vertretung bei ärztlichem Behandlungsfehler
● Sie sind sich nicht sicher, ob ein Behandlungsfehler vorliegt
● Abwehr von Schadensersatzanspruechen (Schmerzensgeld, Folgekosten, Erwerbsschaden, Verdienstausfall, usw.)
● usw.
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Ein haftungsbegruendendes Verhalten kann jeden Abschnitt des Behandlungsverlaufes betreffen. Mithin koennen
Anamnesefehler, Diagnosefehler, Prophylaxefehler, Therapiefehler, Nachsorgefehler und/oder Rehabilitationsfehler
vorliegen.
Sie haben eine Operation hinter sich und sind der Ansicht, dass irgendetwas nicht stimmt oder wurden bereits von einem anderen Arzt darauf aufmerksam gemacht, dass Ihr Gesundheitszustand nicht ordnungsgemäss behandelt wurde.
Nehmen Sie eine Fehlbehandlung nicht hin. Die Auswirkungen und Folgeschäden ergeben sich am Ende erst in ferner Zukunft!
Kontaktieren Sie die Kanzlei:
E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder 0851-2137573-0 oder 08548-332.
Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!