Brandschaden am Pkw wegen Falschbetankung, OLG Düsseldorf, Aktenzeichen: 4 U 12/0 - Urteil vom 28.10.2009
Wenn ein Autofahrer aus Versehen Benzin statt Diesel tankt und der Wagen dadurch in Brand gerät, muss die Teilkaskoversicherung zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf nach einer Mitteilung der Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV). Ein Autofahrer hatte einen Totalschaden an seinem Auto, weil er den Kraftstoff verwechselt hatte. Er konnte seine Fahrt zunächst fortsetzen, merkte dann aber, dass der Motor unrund lief. Aus diesem Grund fuhr er die nächste Tankstelle an. Dort angekommen, stellte er eine starke Rauchentwicklung fest. Kurze Zeit später schlugen Flammen aus dem Kühlergrill. Verursacht hatte den Brand eine Ueberhitzung des Katalysators. Für den Totalschaden verlangte der Mann Ersatz von seiner Versicherung. Diese verweigerte ihm jedoch die Zahlung mit der Begründung, es handele sich um einen so genannten Betriebsschaden durch Falschbetankung. Dieser sei nach den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.
In der Tat handele es sich um einen Bedienungsfehler, so die Richter. Das bedeute aber nicht gleichzeitig, dass damit auch der Versicherungsschutz für einen Schaden entfalle, der in der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) ausdrücklich versichert sei - nämlich die Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeugs durch Brand. Hinzu komme, dass es sich in diesem Fall nicht um ein grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers gehandelt habe. Dafür, dass es ein Versehen gewesen sei, spreche die Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Vorfalls ein neuer Diesel-Kraftstoff auf den Markt gekommen sei, der an der betreffenden Tankstelle noch nicht in herkömmlicher Weise farblich deutlich gekennzeichnet gewesen sei. Dass der Fahrer zur falschen Zapfpistole gegriffen und aus Versehen Benzin getankt habe, sei ihm erst beim Blick auf die Tankquittung klar geworden.
(Quelle: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V.)
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