Fahrerlaubnis - MPU
Dieses Rechtsgebiet umfasst insbesondere folgende Themengebiete:
Fahrerlaubnisentziehung und anschließende Wiedererteilung - negatives MPU-Gutachten; fehlerhafte Ablehnung durch die Führerscheinstelle.
Aktuell 2017: Cannabis-Konsum + Trennung Konsum-Fahren - Prognose
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Pressemitteilung vom
26.04.2017: Urteil vom 25. April 2017 des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - BayVGH -
Bayer.
Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.04.2017,
Az. 11 BV 17.33
Abänderung einer
Entscheidung des Verwaltungsgerichts München
vom 21. November 2016:
Die vorangegangene
Entscheidung zum Fahrerlaubnisentzug wurde
aufgehoben, den das Landratsamt Starnberg
ausgesprochen hatte.
Dem
Führerscheinentzug war eine einmalige Autofahrt
des 1994 geborenen Klägers unter
Cannabiseinfluss vorausgegangen, die als
Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 500
Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet wurde
Die Entziehung der
Fahrerlaubnis hatte das Landratsamt damit
begründet, dass der Kläger, der gelegentlich
Cannabiskonsumiert hat, zum Führen von
Kraftfahrzeugen ungeeignet sei, weil er den
Konsum von Cannabis vom Führen eines
Kraftfahrzeugs nicht trennen könne. Eine
medizinisch-psychologische Untersuchung oder
sonstige weitere Aufklärungsmaßnahmen
erfolgten nicht.
Nach Auffassung des
BayVGH ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut als
auch aus der Entstehungsgeschichte der
einschlägigen Bestimmungen der
Fahrerlaubnis-Verordnung, dass das Landratsamt
zuerst darüber hätte entscheiden müssen, ob
eine medizinisch-psychologische Untersuchung des
Klägers angeordnet wird.
Es komme
darauf an, ob aus dem Verhalten des Betreffenden
der Schluss gezogen werden könne, dass er auch
in Zukunft Fahren und Cannabiskonsum nicht
trenne. Eine solche Beurteilung könne die
Fahrerlaubnisbehörde im Regelfall - ebenso wie
bei Alkoholfahrten - nur auf der Grundlage eines
medizinisch-psychologischen Gutachtens treffen.
Der BayVGH hat die
Revision gegen sein Urteil wegen
grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Sofern
diese eingelegt wird, bleibt die Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig
abzuwarten.
Anmerkung:
Um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten, sind oftmals zahlreiche Problemstellungen zu beachten. Um sämtliche Hürden einschätzen und ggfls. auch bewältigen zu können, ist in der Regel eine umfassende Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Einzelfall erforderlich.
Die Kanzlei steht hinsichtlich der rechtlichen Einordnung der Probleme und Voraussetzungen gerne zur Verfügung.
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