Inkasso - Forderungseinzug
Die Kanzlei führt selbstverständlich auch Inkasso - Tätigkeiten aus. Der Forderungseinzug gehoert zur täglichen anwaltlichen Praxis. Insofern ist es in der Regel vorteilhaft, die fälligen Forderungen von einem Anwalt einziehen zu lassen, da Schuldner gewoehnlich auf anwaltliche Schreiben anders reagieren als auf Schreiben der Gläubiger. Im Rahmen der Inkassotätigkeit werden die Schuldner vom Anwalt gezielt auf die rechtlichen Gegebenheiten und die Folgen der Nichtbezahlung der Forderung hingewiesen. Es ist sinnvoll, dem Forderungsbegehren - bereits aussergerichtlich mittels anwaltlicher Hilfe - nachzugehen.
Rechtsrat gibt es uberall. Kompetenz nicht.
In geeigneten
Fällen koennen bereits frühzeitig bei den zuständigen Stellen
Auskünfte über die Bonität des Schuldners eingeholt werden. Insofern
kann ggfls. die Kanzlei frühzeitig abklären, ob der
Schuldner bereits eine "Eidesstattliche Versicherung" abgegeben hat.
Gegenüber
Inkasso-Unternehmen besteht unseres Erachtens der eindeutige Vorteil, dass besser
auf den Einzelfall bezogen gehandelt und somit dem Auftraggeber kostensparender
zu seiner Forderung verholfen werden kann. Zudem werden auch bei
Inkassofirmen am Ende doch Rechtsanwälte eingeschaltet, welche Ihren
Fall als einen von 1000enden einfach abarbeiten und oftmals ohne die
Rentabilität zu hinterfragen einfach tätig werden.
Die Kanzlei kann Sie darüber
aufklären,
- ob
und wie Ihre Forderung vollumfänglich eingezogen werden kann;
- mit
welchen Kosten Sie rechnen müssen;
- ob sich
die Einschaltung eines Rechtsanwaltes überhaupt lohnt;
Erst nachdem diese Einzelheiten
geklärt sind, kann zusammen mit Ihnen eine Entscheidung getroffen
werden.
Kontaktieren Sie die Kanzlei:
E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder 0851-2137573-0 oder 08548-332.
Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!