Schriftliche Anhörung als Beschuldigte (r)/ schriftliche Aeußerung als Beschuldigte (r),
Strafbefehl
oder Anklageschrift
erhalten, weil Ihnen der
Missbrauch von Ausweispapieren gemäß § 281 StGB
vorgeworfen wird.
Typische Fallkonstellation:
Sie haben auf einem Behindertenparkplatz geparkt und einen Schwerbehindertenausweis / Behindertenausweis im Fahrzeug ausgelegt / liegen lassen / sonstwie im Bereich der Windschutzscheibe angebracht. Gleichzeitig war jedoch diejenige Person, für die der Ausweis ausgestellt war, nicht im Fahrzeug bzw. es bestand zu der behinderten Person und dem Parkvorgang kein Bezug.
Rechtsfolge:
In der Regel müssen Sie in diesem Falle mit einer Geldstrafe zwischen 20 und 60 Tagessätzen (als Ersttäter ohne Vorstrafen) rechnen, es sei denn Sie haben den richtigen Anwalt beauftragt und Ihr Fall lässt es zu, dass mit der richtigen Argumentation eine frühzeitige Einstellung des Strafverfahrens bewirkt werden kann.
Viele anwaltliche Kollegen wissen mit diesem Delikt (§ 281 StGB) nicht richtig umzugehen, so dass sich deren Verteidigung in der Regel nur darauf beschränkt, die Tagessatzhöhe zu verringern. Eine Einstellung wird auf diese Weise nicht erfolgen.
Vorgehensweise / Verteidigung:
Die Strafhöhe hängt vom jeweiligen Gerichtsbezirk ab, so dass Sie in der Regel mit Geldstrafen bis zu 3.000,00 Euro und mehr rechnen müssen. Folglich rechnet sich die Beauftragung eines kompetenten Rechtsanwalts, der für Sie mit der richtigen Argumentation die Einstellung des Verfahrens herbeiführen kann.
->>> um unnötige Geldstrafen und Kosten zu vermeiden, sollten Sie unbedingt frühzeitig Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen!!!
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RA Bernhard F. Kitzlinger
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
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