Rettungsgasse - Elektronische Geräte / Handy / Blitzerwarner / Radarwarner / Behinderung von Rettungskräften
Bussgeldbescheid
Aufgrund der 53. Verordnung
zur änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 06.10.2017 (BGBl. I S 3549) in Kraft seit 19.10.2017
und des 56. Strafrechtsänderungsgesetzes vom
30.09.2017, (BGBl. I S. 3532), in Kraft seit 13.10.2017
wurden u. a. die Regelungen zur Nutzung elektronischer
Geräte, zur Behinderung von Rettungskräften und zu
nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen neu gefasst.
Aufgrund der zeitlichen
überschneidung der Verkündung mit der Neuauflage des
Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges, konnten diese
Tatbestände nicht mehr in der 12. Auflage des Kataloges
berücksichtigt werden.
Die Teilnahme an einem nicht
genehmigten Kraftfahrzeugrennen sowie die Veranstaltung
eines solchen, stellen ab dem 13.10 2017 eine Straftat
dar. Die Tatbestände 129618 (Sie nahmen als
Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten
Kraftfahrzeugrennen teil.) und 129624 (Sie
veranstalteten als Verantwortlicher ein nicht
genehmigtes Kraftfahrzeugrennen.) sind nur noch für
Zuwiderhandlungen, die bis zum 12.10.2017 begangen
wurden anzuwenden.
Aufgrund der 53.
änderungsverordnung ergeben sich folgende Anpassungen
bzw. neue Tatbestände:
Handy / Elektronische Geräte
Elektronische
Geräte |
|||||
TBNR |
Tatbestandstext |
FaP |
Pkt |
Euro |
FV |
123624 |
Sie benutzten als
Führer des Kraftfahrzeuges ein
elektronisches Gerät, das der
Kommunikation, Information oder Organisation
dient oder zu dienen bestimmt ist, in
vorschriftswidriger Weise *). §
23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1
BKat |
A |
1 |
100 |
- |
123625 |
Sie benutzten als
Führer des Kraftfahrzeuges ein
elektronisches Gerät, das der
Kommunikation, Information oder Organisation
dient oder zu dienen bestimmt ist, in
vorschriftswidriger Weise *) und
gefährdeten +) dadurch Andere. §
23 Abs. 1a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, §
25 StVG; 246.2 BKat; § 19 OWiG |
A |
2 |
150 |
1 |
123626 |
Sie benutzten als
Führer des Kraftfahrzeuges ein
elektronisches Gerät, das der
Kommunikation, Information oder Organisation
dient oder zu dienen bestimmt ist, in
vorschriftswidriger Weise *). Es kam zum
Unfall. § 23 Abs. 1a, §
1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 246.3
BKat; § 19 OWiG |
A |
2 |
200 |
1 |
TBNR |
Tatbestandstext |
FaP |
Pkt |
Euro |
FV |
123172 |
Sie benutzten als
Radfahrer ein elektronisches Gerät, das der
Kommunikation, Information oder Organisation
dient oder zu dienen bestimmt ist, in
vorschriftswidriger Weise *). § 23
Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.4 BKat |
- |
- |
55 |
- |
123630 |
Sie benutzten als
Radfahrer ein elektronisches Gerät, das der
Kommunikation, Information oder Organisation
dient oder zu dienen bestimmt ist, in
vorschriftswidriger Weise *) und gefährdeten
dadurch Andere. § 23
Abs. 1a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG;
246.4 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV; § 19 OWiG |
- |
- |
75 |
- |
123631 |
Sie benutzten als
Radfahrer ein elektronisches Gerät das der
Kommunikation, Information oder Organisation
dient oder zu dienen bestimmt ist, in
vorschriftswidriger Weise *). Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1a, § 1
Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.4 BKat; § 3
Abs. 6 BKatV; § 19 OWiG |
- |
- |
100 |
- |
RETTUNGSGASSE
Die Polizei führt verstärkt Messungen mittels VKS 3.0 an Autobahn-Abschnitten durch, an welchen sich vermehrt Staus bzw. Stauungen bilden, insbesondere aufgrund bestehenden Baustellen. So beispielsweise auf der A3 bei Deggendorf/Passau, insbesondere Höhe Seebach, um die Einhaltung der Bildung der Rettungsgasse zu kontrollieren. Der erstmalige Verstoß ist bereits nach dem Regeltarif des Bußgeldkatalogs mit 200,00 EURO Geldbuße behangen; zudem gibt es 2 Punkte im FAER!! Bei Behinderung der Polizei- bzw. Rettungskräfte droht Fahrverbot von 1 Monat, ebenfalls bei Gefährdung dieser. Ereignet sich sogar ein Unfall aufgrund des Verstoßes gegen das Bilden einer Rettungsgasse beläuft sich Regel-Ahndung auf 320 EURO und 1 Monat Fahrverbot. Sofern es sich um Wiederholungstäter handelt droht allein aufgrund des Verstoßes gegen das Bilden der Rettungsgasse 1 Monat Fahrverbot!
Rettungsgasse |
|||||
TBNR |
Tatbestandstext |
FaP |
Pkt |
Euro |
FV |
111600 |
Sie bildeten auf
einer Autobahn oder Außerortsstraße keine
vorschriftsmäßige *) Gasse zur Durchfahrt von
Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der
Verkehr stockte. § 11 Abs. 2, § 49
StVO; § 24 StVG; 50 BKat |
A |
2 |
200 |
- |
111601 |
Sie bildeten auf
einer Autobahn oder Außerortsstraße keine
vorschriftsmäßige *) Gasse zur Durchfahrt von
Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der
Verkehr stockte und behinderten +) diese. § 11 Abs. 2, § 1
Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 50.1 BKat; § 19 OWiG |
A |
2 |
240 |
1 |
111602 |
Sie bildeten auf
einer Autobahn oder Außerortsstraße keine
vorschriftsmäßige *) Gasse zur Durchfahrt von
Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der
Verkehr stockte und gefährdeten +) diese. § 11 Abs. 2, § 1
Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 50.2
BKat; § 19 OWiG |
A |
2 |
280 |
1 |
111603 |
Sie bildeten auf
einer Autobahn oder Außerortsstraße keine
vorschriftsmäßige *) Gasse zur Durchfahrt von
Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der
Verkehr stockte. Es kam zum Unfall. § 11 Abs. 2, § 1
Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 50.3
BKat; § 19 OWiG |
A |
2 |
320 |
1 |
Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und
Einsatzhorn |
|||||
TBNR |
Tatbestandstext |
FaP |
Pkt |
Euro |
FV |
138600 |
Sie unterließen es,
einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen
Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu
schaffen. § 38 Abs. 1, § 49
StVO; § 24, § 25 StVG; 135 BKat |
A |
2 |
240 |
1 |
138601 |
Sie unterließen es,
einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen
Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu
schaffen und gefährdeten +) dieses. § 38 Abs. 1, § 1
Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 135.1 BKat; § 19
OWiG |
A |
2 |
280 |
1 |
138602 |
Sie unterließen es,
einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen
Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu
schaffen. Es kam zum Unfall. § 38 Abs. 1, § 1
Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 135.2 BKat; § 19
OWiG |
A |
2 |
320 |
1 |
Weitere Neuereungen, insb. Radarwarner - Blitzerwarner
sonstige |
|||||
TBNR |
Tatbestandstext |
FaP |
Pkt |
Euro |
FV |
123618 |
Sie betrieben als
Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein
technisches Gerät, das dafür bestimmt ist,
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen/zu stören
*). § 23 Abs. 1c, § 49
StVO; § 24 StVG; 247 BKat |
B |
1 |
75 |
- |
123619 |
Sie führten als
Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein
technisches Gerät betriebsbereit mit, das
dafür bestimmt ist,
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen/zu
stören *). § 23 Abs. 1c, § 49
StVO; § 24 StVG; 247 BKat |
B |
1 |
75 |
- |
123636 |
Sie hatten beim
Führen des Kraftfahrzeuges das Gesicht verdeckt
oder verhüllt. § 23
Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 247a BKat
|
- |
- |
60 |
- |
141742 |
Sie beachteten nicht
das durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen/265 *)
angeordnete Verkehrsverbot, obwohl die
Straßenfläche zusätzlich durch
Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet war. § 41 Abs. 1 iVm
Anlage 2, § 43 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG;
250a BKat |
- |
- |
500 |
2 |
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bussgeldbescheid?
Kontaktieren Sie unverbindlich die Kanzlei:
E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder Tel. 0851-2137573-0 oder 08548-332.
Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!