Schriftliche Anhörung als Beschuldigte (r)/ schriftliche Äußerung als Beschuldigte (r),
Strafbefehl
oder Anklageschrift
erhalten, weil Ihnen der
Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB
vorgeworfen wird.
Typische Fallkonstellation:
Sie haben Ihr Fahrzeug gefahren, obwohl Sie Alkohol getrunken oder Drogen eingenommen hatten. Anschließend gerieten Sie in eine Polizeikontrolle, im Rahmen welcher Sie eine Atemalkoholüberprüfung mittels Atemalkoholgerät ("Blasen") über sich ergehen ließen und / oder eine Blutprobe auf der Polizeidienststelle abgeben mussten.
Rechtsfolge:
In der Regel müssen Sie in diesem Falle mit einer relativ hohen Geldstrafe (als Ersttäter ohne Vorstrafen) und der Entziehung der Fahrerlaubnis ("Fahrverbot", Sperrfrist mind. 6 Monate) rechnen, es sei denn Sie haben den richtigen Anwalt beauftragt und Ihr Fall lässt es zu, dass mit den richtigen Einwendungen gegen die Vorgehensweise der handelnden Polizeibeamten und mit der richtigen Argumentation eine Einstellung des Strafverfahrens oder sogar ein Freispruch bewirkt werden kann.
Es wäre falsch - wie oftmals von machen anwaltlichen Kollegen zum Leidwesen Ihrer Mandanten betrieben - die Verteidigung nur darauf zu beschränken, die Tagessatzhöhe zu verringern. Eine Einstellung oder ein Freispruch wird auf diese Weise nicht erfolgen.
Anzumerken ist, dass die Polizeibeamten bestimmte Punkte bei der durchgeführten Kontrolle eingehalten haben müssen, damit das Atemalkohol- bzw. Blutalkoholergebnis gegen Sie verwertet werden kann.
Vorgehensweise / Verteidigung:
Die Strafhöhe hängt vom jeweiligen Gerichtsbezirk ab, so dass Sie in der Regel mit Geldstrafen in Höhe von mehreren 1000 Euro rechnen müssen. Folglich rechnet sich bereits unter diesem Gesichtspunkt die Beauftragung eines kompetenten Rechtsanwalts, der je nach Falllage mit der richtigen Handhabung die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch herbeiführen kann.
->>> um unnötige Geldstrafen und Kosten zu vermeiden, sollten Sie unbedingt frühzeitig Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen!!!
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RA Bernhard F. Kitzlinger
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
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