Versicherungsrecht
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Die Kanzlei steht Ihnen insbesondere bei Problemen mit folgenden Versicherungen zur Verfuegung:
● Berufsunfaehigkeitsversicherung ● Privat-Haftpflichtversicherung ● Vollkaskoversicherung - insb. abgelehnter Wildunfall ● Teilkaskoversicherung - insb. Wildunfall ● Krankenversicherung ● Lebensversicherung ● Krankentagegeldversicherung ● sonstige Versicherungen, s.u. |
Sie haben vor
Jahren einen Versicherungsvertrag fuer den Fall der Berufsunfaehigkeit,
Invaliditaet oder fuer sonstige Beeintraechtigungen bei Ihrem
Versicherungsvertreter oder Ihrem Makler abgeschlossen. Nunmehr ist der
Fall der Faelle eingetreten und Sie wollen die Leistungen in Anspruch
nehmen. Doch die Versicherung zahlt nicht und/oder beruft sich auf
Leistungsfreiheit, weil Sie die Versicherung bei Abschluss des
Versicherungsvertrages arglistig getaeuscht haben sollen, indem Sie nicht
zutreffend ueber die bei Vertragsschluss relevanten Tatsachen,
insbesondere ueber Ihren Gesundheitszustand, unterrichtet haben sollen.
Die Versicherung erklaert in diesen Faellen oftmals die Anfechtung des
Versicherungsvertrages (§ 22 VVG, § 123 BGB) und lehnt Zahlungen ab. Was
nun?
Fuer Einzelheiten koennen
Sie jederzeit gerne mit der Kanzlei Kontakt aufnehmen. Rufen Sie an oder
schicken Sie uns eine Email unter Angabe Ihres Namens und Ihrer
Telefonnummer.
Versicherungsrecht:
Unfallversicherung,
Berufsunfaehigkeitsversicherung,
Haftpflichtversicherung (Privat- / Berufs- / Betriebs- /
Kfz-Haftpflichtversicherung), Rechtsschutzversicherung,
Zusatzversicherungen, Rentenversicherung, Krankentagegeldversicherung,
Krankenhaustagegeldversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung,
Reiseversicherung, Auslandskrankenversicherung, uvm.
Kontaktieren Sie die Kanzlei:
E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder 0851-2137573-0 oder 08548-332.
Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!