Versicherungsrecht

 

 

 

Die Kanzlei steht Ihnen insbesondere bei Problemen mit folgenden Versicherungen zur Verfuegung:

 

Unfallversicherung

Berufsunfaehigkeitsversicherung

Privat-Haftpflichtversicherung

Vollkaskoversicherung - insb. abgelehnter Wildunfall

Teilkaskoversicherung - insb. Wildunfall 

Krankenversicherung

Lebensversicherung

Krankentagegeldversicherung  

sonstige Versicherungen, s.u.


Typischer Fall:

Sie haben vor Jahren einen Versicherungsvertrag fuer den Fall der Berufsunfaehigkeit, Invaliditaet oder fuer sonstige Beeintraechtigungen bei Ihrem Versicherungsvertreter oder Ihrem Makler abgeschlossen. Nunmehr ist der Fall der Faelle eingetreten und Sie wollen die Leistungen in Anspruch nehmen. Doch die Versicherung zahlt nicht und/oder beruft sich auf Leistungsfreiheit, weil Sie die Versicherung bei Abschluss des Versicherungsvertrages arglistig getaeuscht haben sollen, indem Sie nicht zutreffend ueber die bei Vertragsschluss relevanten Tatsachen, insbesondere ueber Ihren Gesundheitszustand, unterrichtet haben sollen. Die Versicherung erklaert in diesen Faellen oftmals die Anfechtung des Versicherungsvertrages (§ 22 VVG, § 123 BGB) und lehnt Zahlungen ab. Was nun?

Fuer Einzelheiten koennen Sie jederzeit gerne mit der Kanzlei Kontakt aufnehmen. Rufen Sie an oder schicken Sie uns eine Email unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer.

Versicherungsrecht:

Unfallversicherung, Berufsunfaehigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung (Privat- / Berufs- / Betriebs- / Kfz-Haftpflichtversicherung), Rechtsschutzversicherung, Zusatzversicherungen, Rentenversicherung, Krankentagegeldversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Reiseversicherung, Auslandskrankenversicherung, uvm.

 

 

 

Kontaktieren Sie die Kanzlei:

E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder 0851-2137573-0 oder 08548-332.

Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!