Passau, Steinbachstraße H. Hs. Nr. 43, Ri. stadteinwärts / Höhe Hausnr. 43, Richtung stadteinwärts - Geschwindigkeitsmessung - Geschwindigkeitsmessanlage mobil Einseitensensor ES3.0
Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot (nach vorherigem Anhörungsbogen)
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
Ihnen wird zur Last gelegt, am 17.11.2017 um 14:26 Uhr in Passau, Steinbachstraße, H. Hs.Nr. 43, Ri. stadteinwärts, als Führer/in und Halter/in des Pkw, Fabrikat: BMW/AUDI/VOLKSWAGEN/MERCEDES-BENZ/PORSCHE usw., Kennzeichen: XY-XY 123, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:
Tatbestandsnummer Tatbestand und dazugehörige Tatbestandsergänzung
141714 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 67 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, 25 StVG; 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bemerkungen (insbes. Tatfolgen): Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt. Bildnummer 654321 65
Beweismittel: Foto
Zeugen: TBE XY VPI Passau
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie, nach Würdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geäußert haben,
1. ein Fahrverbot angeordnet (§ 25 StVG) auf die Dauer von 1 Monat (e)
Gemäß § 25 ABs. 2a StVG wird bestimmt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (siehe auch Hinweise für das angeordnete Fahrverbot).
2. eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von 160,00 EUR
3. Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (§§ 105, 107 OWiG i.V.m. §§ 464 Abs. 1, 465 StPO): a) Gebühr: 25,00 EUR b) Auslagen der Bußgeldstelle: 3,50 EUR c) Auslagen der Polizei/Gemeinde: ...
zu zahlender Gesamtbetrag: 188,50 EUR
Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: 02
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