Schaufling Deggendorf DEG 25, Abschnitt AB.100, km 4.570, Richtung Rusel - Geschwindigkeitsmessung
Bussgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot (nach vorherigem Anhoerungsbogen)
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Zentrale Bussgeldstelle Viechtach
Ihnen wird zur Last gelegt, am ......2011 um 19:22 Uhr in Schaufling DEG 25, AB.100, km 4.570, Ri. Rusel als Fuehrer/in und Halter/in des Pkw, Fabrikat: BMW/AUDI/VOLKSWAGEN/MERCEDES-BENZ/PORSCHE usw., Kennzeichen: XY-XY 123, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:
Tatbestandsnummer Tatbestand und dazugehoerige Tatbestandsergaenzung
141724 Sie ueberschritten die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h. Zulaessige Geschwindigkeit: 60 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 103 km/h.
Verletzte Vorschriften: Paragraph 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, Paragraph 49 StVO; Paragraphen 24, 25 StVG; 11.3.7 BKat, Paragraph 4 Abs. 1 BKatV
Bemerkungen (insbes. Tatfolgen): Messtoleranz von 4 km/h wurde beruecksichtigt. Bildnummer 53221 85
Beweismittel: Foto - Einseitensensormessung
Zeugen: PAngVD XY VPI Deggendorf
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie, nach Wuerdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geaeussert haben,
1. ein Fahrverbot angeordnet (Paragraph 25 StVG) auf die Dauer von 1 Monat
Gemaess Paragraph 25 Abs. 2a StVG wird bestimmt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Fuehrerschein nach Rechtskraft der Bussgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spaetestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit EIntritt der Rechtskraft (siehe auch Hinweise fuer das angeordnete Fahrverbot).
2. eine Geldbusse festgesetzt (Paragraph 17 OWiG) in Hoehe von 160,00 EUR
3. Ausserdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (Paragrafen 105, 107 OWiG i.V.m. Paragraphen 464 Abs. 1, 465 StPO): a) Gebuehr: 20,00 EUR b) Auslagen der Bussgeldstelle: 3,50 EUR c) Auslagen der Polizei/Gemeinde: ...
zu zahlender Gesamtbetrag: 183,50 EUR
Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: 03
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