Seebach, A 3 Ri. Passau, Abschnitt 1280, km 5.510 - Video-Abstandsmessung mittels VKS
Bussgeldbescheid (nach Abstandsmessung)
Fuer die Abstandsmessung werden 2 Videokameras an der ueber der A3 verlaufenden Bruecke bei Seebach eingesetzt. Das nachfolgende Bild zeigt die Kamera, welche der Fahreridentifizierung dient. Diese wird von der Bruecke aus an einem Seil heruntergelassen und knapp oberhalb der Leitplanke befestigt.
Abstandsmessung: Kamera zur Fahreridentifizierung
Vorwurf:Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von ueber idR 100 km/h den erforderlichen Abstand von (mindestens) 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug weniger als 5/10 des halben Tachowertes.
Verletzte Vorschriften, bspw.: Paragraph 4 Abs. 1, Paragraph 49 StVO; Paragraph 24 StVG; 12.6.1 BKat
Bemerkungen (insbes. Tatfolgen): Archiv 12345 67 Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz feststellbar. Messtoleranz von 4 km/h wurde beruecksichtigt. Verkehrskontrollsystem VKS3
Beweismittel: Video Foto
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie, nach Wuerdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geaeussert haben,
1. eine Geldbusse festgesetzt (Paragraph 17 OWiG) in Hoehe von idR mindestens 75,00 EUR
2. Ausserdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (Paragrafen 105, 107 OWiG i.V.m. Paragraphen 464 Abs. 1, 465 StPO): a) Gebuehr: 25,00 EUR b) Auslagen der Bussgeldstelle: 3,50 EUR c) Auslagen der Polizei/Gemeinde: ...
zu zahlender Gesamtbetrag: 103,50 EUR
Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: mind. 01
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bussgeldbescheid?
Kontaktieren Sie unverbindlich die Kanzlei:
E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder Tel. 0851-2137573-0 oder 08548-332.
Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!