Seebach, A 3 Ri. Passau, Abschnitt 1280, km 5.510 - Video-Rettungsgassen-Messung mittels VKS
Bussgeldbescheid (nach Verstoss "Rettungsgasse bilden")
Fuer die Messung werden 2 Videokameras an der ueber der A3 verlaufenden Bruecke bei Seebach eingesetzt. Das nachfolgende Bild zeigt die Kamera, welche der Fahreridentifizierung dient. Diese wird von der Bruecke aus an einem Seil heruntergelassen und knapp oberhalb der Leitplanke befestigt.
Messung Rettungsgasse: Kamera zur Fahreridentifizierung
Vorwurf: 111600 Sie bildeten auf einer Autobahn oder Ausserortsstrasse keine vorschriftsmaessige Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugenr, obwohl der Verkehr stockte.
Verletzte Vorschriften, bspw.: Paragraph 11 Abs. 2, Paragraph 49 StVO; Paragraph 24 StVG; 50 BKat
Bemerkungen (insbes. Tatfolgen): Verkehrskontrollsystem VKS3
Beweismittel: Video Foto
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie, nach Wuerdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geaeussert haben,
1. eine Geldbusse festgesetzt (Paragraph 17 OWiG) in Hoehe von idR mindestens 200,00 EUR
2. Ausserdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (Paragrafen 105, 107 OWiG i.V.m. Paragraphen 464 Abs. 1, 465 StPO): a) Gebuehr: 25,00 EUR b) Auslagen der Bussgeldstelle: 3,50 EUR c) Auslagen der Polizei/Gemeinde: ...
zu zahlender Gesamtbetrag: 228,50 EUR
Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: mind. 02
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bussgeldbescheid?
Kontaktieren Sie unverbindlich die Kanzlei:
E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder Tel. 0851-2137573-0 oder 08548-332.
Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!