Kündigung aufgrund bzw. im Zusammenhang mit einer Abmahnung
Es geht um Kündigung - Kündigungsschutzklage im Zusammenhang mit einer Abmahnung oder merheren Abmahnungen und Sie wollen Klage vor dem Arbeitsgericht Passau erheben.
Haben Sie sich Ihren Beruf anders vorgestellt?
Abmahnung - Kündigung
Sie haben eine Abmahnung
oder sogar mehrere Abmahnungen von Ihrem Arbeitgeber
erhalten? Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gegenüber die
Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen,
weil sich im Arbeitsverhältnis schon seit Längerem
Spannungen zwischen Ihnen als Arbeitnehmer und Ihrem
Arbeitgeber ergeben haben, oder nur wegen der
Abmahnungen bzw. Ihrem (angeblichen) Fehlverhalten?
Gegen die
Arbeitgeberkündigung vorgehen und Klage vor dem
Arbeitsgericht erheben?
Abmahnung ersatzlos
aus seiner Personalakte zu entfernen?
Arbeitnehmer können in
entsprechender Anwendung von §§ 242, 1004 Abs. 1
Satz 1 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten
Abmahnung aus ihrer Personalakte verlangen. Der
Anspruch besteht, wenn die Abmahnung inhaltlich
unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen
enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen
Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht
oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt,
vgl. BAG, Urteil vom 02.11.2016, 10 AZR 596/15.
Auch eine zu Recht
erteilte Abmahnung ist aus der Personalakte zu
entfernen, wenn kein schutzwürdiges Interesse des
Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der
Personalakte besteht (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR
782/11 - Rn. 13 mwN, BAGE 142, 331).
Sofern die Abmahnung(en)
unberechtigt waren, ist am Ende auch die Kündigung
des Arbeitsverhältnisses unwirksam, vorausgesetzt,
es wurden die richtigen rechtlichen Schritte
eingeleitet.
>>> Wenden Sie
sich frühzeitig an die Kanzlei, damit Sie keine
Frist versäumen.
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RA Bernhard F. Kitzlinger
Reisach 1
94474 Vilshofen an der Donau (an der B8)
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Dipl.-Jur.Univ. Bernhard F. Kitzlinger
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