Kündigung aufgrund bzw. im Zusammenhang mit einer Abmahnung

Es geht um Kündigung - Kündigungsschutzklage im Zusammenhang mit einer Abmahnung oder merheren Abmahnungen und Sie wollen Klage vor dem Arbeitsgericht Passau erheben.

 

Haben Sie sich Ihren Beruf anders vorgestellt?

 

Abmahnung - Kündigung

 

Sie haben eine Abmahnung oder sogar mehrere Abmahnungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gegenüber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen, weil sich im Arbeitsverhältnis schon seit Längerem Spannungen zwischen Ihnen als Arbeitnehmer und Ihrem Arbeitgeber ergeben haben, oder nur wegen der Abmahnungen bzw. Ihrem (angeblichen) Fehlverhalten?

 

Gegen die Arbeitgeberkündigung vorgehen und Klage vor dem Arbeitsgericht erheben?

Abmahnung ersatzlos aus seiner Personalakte zu entfernen?

 

Arbeitnehmer können in entsprechender Anwendung von §§ 242, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus ihrer Personalakte verlangen. Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, vgl. BAG, Urteil vom 02.11.2016, 10 AZR 596/15.

 

Auch eine zu Recht erteilte Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen, wenn kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 13 mwN, BAGE 142, 331).

 

Sofern die Abmahnung(en) unberechtigt waren, ist am Ende auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam, vorausgesetzt, es wurden die richtigen rechtlichen Schritte eingeleitet.

 

>>> Wenden Sie sich frühzeitig an die Kanzlei, damit Sie keine Frist versäumen.

 

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RA Bernhard F. Kitzlinger

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Dipl.-Jur.Univ. Bernhard F. Kitzlinger

 

 

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