Fahrerlaubnis
● Fahrerlaubnisrecht / Fuehrerschein
Dieses Rechtsgebiet umfasst insbesondere folgende Themengebiete:
1. Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkohol und/oder Cannabis-Konsum
2.Fuehrerschein aus dem Ausland trotz Fahrerlaubnisentziehung in Deutschland? Darf mit dem auslaendischen Fuehrerschein in Deutschland gefahren werden?
3. Fahrerlaubnisentziehung und anschliessende Wiedererteilung - negatives MPU-Gutachten; fehlerhafte Ablehnung durch die Fuehrerscheinstelle.
4. Anerkennung einer auslaendischen Fahrerlaubnis; Voraussetzungen bei Alkohol und Drogen, uvm. ...
Aktuelles zur MPU/Fahrerlaubnisentziehung, hier:
BVerwG 2017: Fahrerlaubnis MPU unter 1,6 Promille!!!
BayVGH 2017: Keine Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum+Fahren!?
Gehen Sie zum Anwalt, bevor Sie es muessen.
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Fahrerlaubnisentziehung
(droht) wegen Cannabis-Konsum:
Typischer
Fall:
Sie wurden von der Polizei
im Strassenverkehr oder auch ohne Bezug zum Strassenverkehr aufgegriffen,
weil Sie einen Joint / Cannabis / THC konsumiert haben und/oder Alkohol
getrunken haben. Das Ermittlungsverfahren wurde von der
Staatsanwaltschaft eingestellt, gleichwohl haben Sie von der
Fahrerlaubnisbehoerde (bspw. Landratsamt) eine Anhoerung erhalten, in
welcher Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. die Beibringung
eines medizinisch-psychologischen Gutachtens / MPU angedroht wird, oder
Ihnen wurde bereits die Fahrerlaubnis entzogen.
Was man hiergegen tun kann und welche Massnahmen zu treffen sind, kommt auf den jeweiligen Einzelfall an!
Fakt ist, dass nicht jede Anordnung und mithin nicht jede Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behoerde rechtmaessig ist. Zu unterscheiden sind insbesondere folgende Varianten:
- Einmaliger Cannabiskonsum (Wirkstoff Tetrahydrocannabinol = THC) ohne Bezug zum Strassenverkehr
- Gelegentlicher THC-Konsum ohne Bezug zum Strassenverkehr
- Einmaliger THC-Konsum und Kfz-Fahrt mit THC
- Gelegentlicher THC-Konsum und Kfz-Fahrt mit THC
- Regelmaessiger THC-Konsum mit oder ohne Kfz-Fahrt mit THC
- Zusaetzlich bei gelegentlichem THC-Konsum: Alkohol, andere Drogen, Persoenlichkeitsstoerung, Kontrollverlust
● Fuehrerschein aus dem Ausland trotz Fahrerlaubnisentziehung / Fuehrerscheinentzug in Deutschland? Darf mit dem auslaendischen / tschechischen Fuehrerschein in Deutschland gefahren werden?
Typischer Fall:
Sie haben einen tschechischen Fuehrerschein erworben, nachdem Ihnen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, beispielsweise aufgrund einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr, Par. 316 StGB, usw.
Die Anbieter einer solch ausaendischen Fahrerlaubnis haben zugesichert, dass Sie sich dadurch die MPU in Deutschland ersparen.
Aber was gilt nun wirklich?
Antwort: Es kommt ganz drauf an. Es sind vielerlei Komponenten zu beruecksichtigen; insbesondere:
- wann wurde der auslaendische / tschechische Fuehrerschein erteilt?
nach dem 19.01.2007
vor dem 19.01.2009
nach dem 19.01.2009
- welche Fuehrerschein-Richtlinie gilt? - die zweite (RL 91/439) oder die dritte (RL 2006/126) Fuehrerscheinrichtlinie?
- welche weiteren Komponenten sind zu beachten? Wohnsitz, Sperrfrist, Erteilungszeitpunkt, usw.
Themengebiete, welche mit diesem Themenkomplex zusammenhaengen:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, strafbar nach Par. 21 StVG: liegt eine strafbare Handlung vor, wenn mit einem tschechischen Fuehrerschein ein Fahrzeug in Deutschland gefuehrt wird, nachdem zuvor ein Gericht oder eine Behoerde die deutsche Fahrerlaubnis entzogen hatte?
- Sperrvermerk durch Fuehrerscheinstelle: ist die Aufforderung zur Eintragung eines Sperrvermerks oder die Eintragung des Sperrvermerks zulaessig und muss diesem Folge geleistet werden?
- Anerkennung der auslaendischen / tschechischen Fahrerlaubnis durch die Fuehrerscheinstelle.
Anmerkung:
Um die Fahrerlaubnis wieder zu
erhalten, sind oftmals zahlreiche Problemstellungen zu beachten. Um
saemtliche Huerden einschaetzen und ggfls. auch bewaeltigen zu koennen, ist in
der Regel eine umfassende Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Einzelfall
erforderlich.
Die Kanzlei steht hinsichtlich
der rechtlichen Einordnung der Probleme und Voraussetzungen gerne zur
Verfuegung.
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Kontakt
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Typischer Fall:
Sie wollen Ihren Fuehrerschein
/ Ihre Fahrerlaubnis wieder erhalten, nachdem Ihnen diese entzogen
wurden, beispielsweise aufgrund einer Verurteilung wegen Trunkenheit im
Verkehr, Par. 316 StGB, usw. Die Fuehrerscheinbehoerde weigert sich jedoch
die Fahrerlaubnis zu erteilen und macht die Erteilung von der Erbringung
bestimmter Leistungen abhaengig, wie beispielsweise die Vorlage von
aerztlichen Laborwerten.
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Fahreignungsregister und Punktereform seit dem 01. Mai 2014
Der Fuehrerschein wird kuenftig bereits bei 8 anstatt 18 Punkten entzogen. Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem unterscheidet nur noch zwischen drei Kategorien: Die jeweiligen Verstoesse werden mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet.
Wofuer bekommt man Punkte?
1 Punkt schwerer Verstoss: Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot und mindestens 60 Euro Bussgeld (z. B. Handyverstoss)
2 Punkte besonders schwerer Verstoss: Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und mindestens 60 Euro Bussgeld (z. B. Alkoholverstoesse oder innerorts mindestens 31 km/h zu schnell)
Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis
3 Punkte Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer Fahrerlaubnissperre
Welche Folgen haben Punkte?
1 bis 3 Punkte Vormerkung
4 bis 5 Punkte Ermahnung. Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar.
6 bis 7 Punkte Verwarnung. Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis bei weiteren Verstoessen und Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar
8 Punkte und mehr Entziehung der Fahrerlaubnis
Wie baut man Punkte ab?
Fuer das Fahreignungs-Bewertungssystem wurde ein spezielles Fahreignungsseminar konzipiert. Es verbindet verkehrspaedagogische mit verkehrspsychologischen Elementen. Wer bei einem Punktestand von nicht mehr als 5 Punkten freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann einmal innerhalb von 5 Jahren einen Punkt abbauen.
Wann werden Punkte geloescht?
Eintragungen und Punkte im Fahreignungsregister werden nach Ablauf bestimmter Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen
- 2,5 Jahre bei Entscheidungen wegen einer verkehrssicherheitsbeeintraechtigenden Ordnungswidrigkeit
- 5 Jahre bei Entscheidungen wegen einer besonders verkehrssicherheitsbeeintraechtigenden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis
- 10 Jahre bei Entscheidungen wegen Straftaten, mit Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Tilgungsfrist beginnt sowohl bei Bussgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten als auch bei strafgerichtlichen Verurteilungen mit dem Tag der Rechtskraft. Die endgueltige Loeschung der Entscheidungen erfolgt nach einer zusaetzlichen Ueberliegefrist von einem Jahr.
Welche Bussgelder wurden erhoeht?
Die Erhoehung betrifft vornehmlich die Regelsaetze fuer Verkehrsordnungswidrigkeiten, die bisher unterhalb von 60 Euro lagen, damit sie auch ab dem 01.05.2014 angesichts der neuen Eintragungsgrenze weiterhin erfasst werden koennen. Dies betrifft insbesondere folgende Verstoesse:
Handyverbot (Anhebung von 40 EUR auf 60 EUR),
Vorfahrt- oder Rotlichtverstoss (Anhebung von 50 EUR auf 70 EUR),
Parken an unuebersichtlichen Stellen und Rettungsfahrzeug behindert (Anhebung von 40 EUR auf 60 EUR),
Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch verbotswidriges Parken an Feuerwehrzufahrt (Anhebung von 50 EUR auf 65 EUR),
falsche Beleuchtung bei Regen, Nebel oder Schneefall (Anhebung von 40 EUR auf 60 EUR),
Winterreifenpflicht (Anhebung von 40 EUR auf 60 EUR),
Verstoss gegen die erforderliche Bereifung (Anhebung von 50 EUR auf 60 EUR),
Missachtung der Kindersicherungspflicht (Anhebung von 40 EUR auf 60 EUR bzw. von 50 EUR auf 70 EUR),
Schaffung von Verkehrshindernissen (Anhebung von 40 EUR auf 60 EUR),
Fussgaengergefaehrdung im Fussgaengerbereich (Anhebung von 40 EUR auf 60 EUR bzw. von 50 EUR auf 70 EUR),
Versaeumnis der Frist fuer die Hauptuntersuchungspflicht um mehr als 4 Monate (Anhebung von 40 EUR auf 60 EUR),
Verstoss gegen Abmessung von Kfz und Kfz-Kombinationen (Anhebung von 50 EUR auf 60 EUR).
(Quelle: KBA, BMVI)
Was koennen Sie tun, wenn Sie einen Anhoerungsbogen der Bussgeldstelle, einen Bussgeldbescheid oder auch eine Mitteilung der Fahrerlaubnisbehoerde (Landratsamt/Stadt) erhalten haben?
Sobald Sie erfahren, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie gefuehrt wird, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen. In der Regel wird nur durch eine fachkundige Pruefung des jeweiligen Einzelfalles festgestellt werden koennen, welche Chancen eine Rechtsverteidigung hat. Hierbei ist anzumerken, dass vor allem Geschwindigkeitsmessungen nicht selten aufgrund von Fehlern bei der Messung angreifbar sind. Dies gilt im Uebrigen fuer alle Verstoesse, bei welchen Messgeraete verwendet werden, so auch bei Abstandsmessungen und Atemalkoholmessungen, dem sog. "Blasen".
Schliesslich sollten Sie noch ueberpruefen, ob Sie bereits vorzeitig eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, welche die Kosten des Verfahrens uebernimmt.
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RA Bernhard F. Kitzlinger
Reisach 1
94474 Vilshofen an der Donau (an der B8)
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Dipl.-Jur.Univ. Bernhard F. Kitzlinger
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Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!