Kfz-Kauf / Autokauf
(Pkw, Lkw, Bus, Motorrad, Roller, usw.)
Sie haben sich ein neues oder ein neues gebrauchtes Fahrzeug (Auto, Lkw, Bus, Motorrad, usw.) gekauft und nach Abschluss des Kaufvertrages festgestellt, dass irgendetwas nicht stimmt:
- das Fahrzeug hatte einen Unfallschaden, ohne dass der Verkaeufer dies beim Kauf angegeben hat.
- das Fahrzeug hat einen Mangel (Motorschaden, Getriebeschaden, Zylinderkopf defekt, sonstige Fehler)
- es sind inzwischen mehrere Defekt aufgetreten, die bei diesem Fahrzeugalter seltsam sind, usw.
- das Fahrzeug ist vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffen: Mercedes-Benz / Daimler AG - Fahrzeuge >>> hier!
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Kaufvertrag keine Fallstricke enthaelt, lesen Sie diese Buecher.
Sobald Sie feststellen, dass sich der Verkaeufer nicht korrekt verhalten hat (z.B. Unfallschaden verschwiegen) oder ein Mangel vorliegt, sollten Sie unbedingt fruehzeitig mit der Kanzlei Kontakt aufnehmen! So kann je nach Fall rechtzeitig entschieden werden, was zu tun ist.
Wenn Sie die falschen Weichen stellen und zu spaet zum Anwalt gehen, koennen Ihnen bereits wichtige Ansprueche und Schadensersatzansprueche abgeschnitten sein. Stichwort: Beweislast!!!
Von den Rechtsanwaltsgebuehren sollten Sie sich nicht abschrecken lassen, da bei einer Pflichtverletzung des Verkaeufers (z.B. Unfallschaden) dieser die Rechtsanwaltsgebuehren Ihnen wieder erstatten muss.
wichtig:
Lassen Sie sich nicht von irgendwelchen Klauseln oder handschriftlichen Zusaetzen im Kaufvertrag, welche der Verkaeufer eingebracht hat, abschrecken, Ihre Ansprueche geltend zu machen. Solche Zusatzvereinbarungen von Gebrauchtwagenhaendlern sind oft unwirksam!!! Die Kanzlei kann Sie im Einzelnen darueber aufklaeren.
Kontaktieren Sie die Kanzlei:
E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder 0851-2137573-0 oder 08548-332.
Rechtsanwalt Kitzlinger ist Verkehrsrecht-Fachanwalt und auf Verkehrsrecht spezialisiert!